Arbeitsverhältnis von Göttinger Ärztin einvernehmlich beendet

Kündigung wegen ungenehmigter Tierversuche: Parteien schließen Vergleich

Nach jahrzehntelanger Forschungstätigkeit hat eine Ärztin in Göttingen die fristlose Kündigung bekommen. Knackpunkt waren nicht genehmigte Tierversuche. Jetzt ist der Rechtsstreit zu Ende.

Veröffentlicht:

Göttingen. In dem Verfahren um ungenehmigte Tierversuche einer Wissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften in Göttingen hat es jetzt eine außergerichtliche Einigung gegeben. Die Parteien hätten im schriftlichen Verfahren einen Vergleich geschlossen, teilte am Mittwoch ein Sprecher des Arbeitsgerichts Göttingen mit. Der Vergleich beinhalte, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Ablauf des 31. Januar 2024 beendet werde. Das Kündigungsschutzverfahren habe sich damit erledigt.

Die 68-jährige Medizinerin und Veterinärmedizinerin hätte normalerweise noch rund zwei Jahre länger arbeiten dürfen, nach dem Eintritt in die Regelaltersrente sei ihr Arbeitsverhältnis bis zum 31. März 2026 verlängert worden. Im Juli 2023 habe die Neurowissenschaftlerin nach jahrzehntelanger Forschungstätigkeit jedoch die fristlose Kündigung erhalten. Die Max-Planck-Gesellschaft habe dies damit begründet, dass sie Tierversuche gemacht habe, ohne dass hierfür eine Genehmigung vorgelegen habe. Die Tierversuche an Mäusen hätten im Vorfeld bei dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragt und durch dieses genehmigt werden müssen. Die Forscherin habe die fristlose Entlassung nicht hinnehmen wollen und deshalb eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Göttingen eingereicht.

Außerdem habe die Wissenschaftlerin ein Eilverfahren angestrengt, um zu erreichen, dass sie bis zur Entscheidung über die Kündigungsschutzklage weiterbeschäftigt wird – allerdings ohne Erfolg. Die Kammer kam in dem Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die Kündigung „nicht offensichtlich unwirksam“ sei. Da bei einer Güteverhandlung keine Einigung zustande gekommen war, hatte das Gericht im Januar einen Kammertermin angesetzt. Dieser wurde dann kurzfristig wieder aufgehoben. Inzwischen hat sich die Klage erledigt: Da die Parteien einen Vergleich geschlossen haben, muss das Gericht jetzt nicht mehr über den Fall verhandeln. (pid)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inkretinmimetika

GLP-1: Wie aus dem kleinen Hormon ein Rockstar wird

Risikoanalyse

Komplikation nach Hernien-Operation: Wer ist gefährdet?

Lesetipps
Mehrkosten für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung seien Investition in den Erhalt der Praxen, betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. 

© Michael Kappeler / dpa

Kabinett winkt GVSG durch

Lauterbach macht Hausarztpraxen Mut: „Jede Leistung wird bezahlt“

Brücke zwischen zwei Steilklippen. Auf der Brücke stehen zwei Menschen.

© Usman / stock.adobe.com

Aktuelle Forschung

Antikörper – die Verkuppler der Krebsmedizin

Heiße Nächte können nicht nur nervig sein. Sie gehen auch mit einem höheren Risiko für Schlaganfälle einher, so das Ergebnis einer Studie aus München und Augsburg.

© samuel / stock.adobe.com

Studie mit Daten zu 11.000 Schlaganfällen

Tropische Nächte sind offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle