Kommentar

Laborgemeinschaft in der Krise

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Die Vertragsärzte sind zurzeit wirklich nicht zu beneiden. Nahezu in jedem Quartal gibt es Regeländerungen, die teilweise massiv in den Praxisalltag eingreifen. Anfang des Jahres war es der neue EBM, im Juli brachten die Betriebsstätten- und Arztnummern Sand ins Getriebe, und zum 1. Oktober ist der Umgang mit Anforderungen an Laborgemeinschaften auf den Kopf gestellt worden.

Zu dem Ärger über den erhöhten Aufwand mit dem neuen Formular für die Laboranforderungen kommt zurzeit noch die Unsicherheit, ob die Laborreform möglicherweise doch noch vor Gericht gekippt wird. Vor allem aber wissen viele Kollegen noch nicht, wie sie auf die Direktabrechnung der Laborgemeinschaften mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der KBV strategisch reagieren sollen.

Voreilige Entscheidungen sind riskant

Laborgemeinschaften sind letztlich entstanden, weil Leistungen des O I- und O II-Labors nicht mehr kostendeckend in der Praxis erbracht werden konnten. Später sind viele von ihnen an Großlabors angegliedert worden, um die persönliche Leistungserbringung durch einen Arzt zu gewährleisten. Die Auswüchse, die sich im Zuge dieser Umgestaltung gebildet haben - vor allem Koppelgeschäfte zwischen Allgemein- und Speziallabor -, waren letztlich eine der Ursachen für die aktuelle Laborreform.

Jetzt stehen viele Ärzte vor der Frage, ob sie die Laborgemeinschaft auflösen sollen oder nicht. Diese Entscheidung sollte auch im Wissen darüber getroffen werden, dass die Interessen des Laboranbieters und der Mitglieder der Laborgemeinschaft nicht immer deckungsgleich sind. Das bedeutet, dass vor einer Entscheidung umfassende Informationen aus mehreren Quellen eingeholt werden sollten - Labor, KV, Kollegen etc. Wer eine voreilige Entscheidung trifft, könnte am Ende der Dumme sein.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Die Haftungsrisiken in Laborgemeinschaften sind offenbar geringer als bisher gedacht

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