Lackschäden am Neuwagen kein Rücktrittsgrund

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KOBLENZ (dpa). Geringfügige Lackschäden berechtigen auch bei Neuwagen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. In diesem Fall könne der Käufer allenfalls Nachbesserung verlangen Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, sondern wurde wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt.

Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 684/07

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