Arzthaftung
Baden-Württemberg: TK verzeichnet meiste Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in der Chirurgie
Mehr als 550 TK-Versicherte im Ländle haben sich 2024 an ihre Kasse wegen des Verdachts auf Behandlungsfehler gewandt. In einem Drittel der Fälle seien Überprüfungen angestoßen worden.
Veröffentlicht:Stuttgart. 2024 haben sich 573 Versicherte aus Baden-Württemberg an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten, wie die Kasse am Montag mitteilte. Das entspreche in etwa den Zahlen aus den Vorjahren.
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Dabei richteten sich rund drei von zehn Beschwerden im Südwesten gegen eine chirurgische Behandlung (28 Prozent der Verdachtsfälle), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (19 Prozent), der Allgemeinmedizin (10 Prozent) sowie der Geburtshilfe/Gynäkologie und der Inneren Medizin mit jeweils sieben Prozent. Auf Pflegefehler und Orthopädie entfallen laut TK je fünf Prozent, auf die Neurologie/Psychiatrie vier Prozent und auf die Augenheilkunde zwei Prozent der Fälle. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 13 Prozent.
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Bei jedem dritten Fall habe sich der Verdacht so sehr erhärtet, dass die Kasse eine intensive Überprüfung in die Wege geleitet habe. Im vergangenen Jahr seien nach aktuellen Angaben des Justizministeriums insgesamt 1.150 neue Arzthaftungsverfahren an den Amts- und Landgerichten in Baden-Württemberg eröffnet worden. Bei rund 1.000 davon seien gleich die Landgerichte zuständig gewesen, weil der Streitwert über 5.000 Euro liege. (eb)