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Rechtsstreit um Auseinzelung

Landgericht vertagt Entscheid zu Lucentis

Das Hamburger Landgericht hat die für Dienstag erwartete Entscheidung zur Auseinzelung der Antikörper Lucentis®(Ranibizumab) und Avastin® (Bevacizumab) auf den 27. August vertagt.

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HAMBURG. Der seit 2011 anhängige Rechtsstreit zwischen Lucentis®-Hersteller Novartis und dem Lohnhersteller Apozyt, einer Tochter der Aposan Dr. Künzer GmbH, sollte eigentlich diese Woche entschieden werden. Doch die Eingabe eines weiteren Schriftsatzes ließ den vorsitzenden Richter vertagen.

Der Fall dreht sich um die Frage, ob Apozyt besagte Antikörper in anwendungsfertige Spritzen umfüllen darf. Die Präparate werden zur intravitrealen Behandlung altersbedingter Makuladegeneration eingesetzt.

In einem Vorabentscheidungsersuchen hatte sich bereits der Europäische Gerichtshof mit der Sache befasst. Er entschied, dass das Inverkehrbringen der ausgeeinzelten Antikörper dann keiner eigenen EU-Zulassung bedarf, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel nicht verändert wird.

Das Landgericht Hamburg hat nun zu klären, inwieweit Apozyt diese Bedingungen erfüllt. Seit Jahren werden Avastin® und Lucentis® ausgeeinzelt.

Anlass sind Pauschalverträge zwischen Kassen und Augenärzten zur intravitrealen Injektion, für die es bislang keine EBM-Ziffer gibt. Angekündigt hatte sie der Bewertungsausschuss zum 1. Juli 2013. Den Termin hat er aber nicht geschafft. (cw)

AZ 416 HKO 78/11 (Landgericht Hamburg), AZ C-535/11 (Europäischer Gerichtshof)

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