Thüringen

Landkreise fahren Klinik-Umlage herunter

Dem Thüringer Landkreistag ist die Krankenhausumlage ein Dorn im Auge. Statt mehr als zehn Euro pro Einwohner zahlen sie nur noch 1,50 Euro.

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ERFURT. Thüringens Landkreise machen Front gegen die Krankenhausumlage. Statt bislang 23 Millionen Euro wollen die Landkreise und kreisfreien Städte nur noch rund 3,4 Millionen Euro zahlen, erklärte der Thüringer Landkreistag.

"Die Umlage passt nicht mehr in die heutige Zeit. Die Krankenhäuser stehen gut da. Es wurde viel investiert in den vergangenen Jahren", sagt Geschäftsführer Thomas Budde.

Die 45 Kliniken im Freistaat erhalten in diesem Jahr vom Land etwa 50 Millionen Euro für Investitionen. Davon stammen jedoch 23 Millionen Euro von den Kreisen, weitere 26 Millionen zahlen die Kassen - das Gesundheitsministerium steuert rund eine Million Euro bei.

Dieses "Ungleichgewicht" prangert der Landkreistag an. In einem Schreiben wird den Landräten empfohlen, statt der gesetzlich vorgeschriebenen 10,23 Euro pro Einwohner nur noch 1,50 Euro zu zahlen.

"Es ist nur fair, wenn die Landkreise ihren Anteil auf das Niveau des Landes herunterfahren. Das nennt man Partnerschaftsgrundsatz", erklärt Budde.

Auch private Kliniken finanziert

Mehrere Landräte hätten dies in ihren Haushalten für 2014 bereits umgesetzt. Besonders verärgert seien viele, dass mit dem Geld nicht nur kommunale, sondern auch private Krankenhäuser finanziert werden. Dort werde, oft auf Kosten von Nicht-Tarifbeschäftigten, Kasse gemacht.

Martina Schweinsburg (CDU), Landrätin in Greiz (Ostthüringen): "Wir freuen uns nicht, wenn Gewinne privatisiert und Investitionen der öffentlichen Hand angelastet werden." Sie fordert eine Korrektur des Landes- Krankenhausgesetzes. Das Gesundheitsministerium sieht keinen Bedarf.

Die Beteiligung sei "sachgerecht und angemessen", da die medizinische Versorgung prinzipiell eine kommunale Aufgabe sei, so Ministeriumssprecher Uwe Büchner.

Laut Krankenhausfinanzierungs-Gesetz sei es egal, ob sich ein Krankenhaus in privater, kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft befinde. "Private Krankenhäuser dürfen nicht schlechter als kommunale oder frei gemeinnützige gestellt werden und umgekehrt", so Büchner. (rbü)

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