Kommunale Kliniken

Landrat verteidigt Finanzhilfen

Der Streit um die Finanzhilfe der Kommunen für defizitäre Kliniken geht weiter: Jetzt hat der Landrat aus Calw, Helmut Riegger (CDU), die Geldmittel verteidigt. Andernfalls müssten einige Kliniken Insolvenz anmelden.

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BERLIN.. Viele Kliniken in ländlichen Gebieten müssten ohne finanzielle Unterstützung der Kommunen ihr Angebot stark einschränken oder sogar Insolvenz anmelden. Darauf hat Landrat des Landkreises Calw, Helmut Riegger (CDU), hingewiesen.

Aufgrund der mangelhaften Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund, Land und Krankenkassen werde es für kommunale Krankenhäuser immer schwieriger, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften. Ein Ausgleich der Betriebsverluste durch die Kommunen erfolge also nicht leichtfertig.

Zum Hintergrund: Die privaten Krankenhausbetreiber sehen in diesen kommunalen Finanzspritzen einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Die Richter am Landgericht Tübingen hatten jedoch in ihrem Ende des vergangenen Jahres verkündeten Urteil keine Bedenken gegen die Klinik-Subventionen.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hatte bereits vergangene Woche angekündigt, in Berufung zu gehen. Der Prozess wird in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Er dürfte nach Einschätzung von Experten Auswirkungen für Hunderte Kliniken in ganz Deutschland haben, wo es ähnliche Subventionen gibt.

Dieser Einschätzung stimmt auch Riegger zu. "Hätte der BDPK vom Landgericht vom Landgericht Tübingen Recht bekommen, wären nicht nur die Krankenhäuser in Calw und Nagold, sondern auch viele weitere kommunale Krankenhäuser in ganz Deutschland vor massive existenzielle Probleme gestellt worden", sagte er laut einer Mitteilung.

Aus seiner Sicht machten private Klinikbetreiber es sich oftmals leicht und pickten sich die Rosinen - nämlich lukrative Behandlungsfelder mit hohen Fallzahlen heraus.

Die Träger kommunaler Krankenhäuser seien hingegen gemäß der Landkreisordnung im Rahmen der Daseinsvorsorge dazu verpflichtet, eine rund um die Uhr verfügbare, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Grund- und Regelversorgung sicherzustellen. "Diese ist aber bei der derzeitigen Finanzierungslage leider nicht kostendeckend zu gewährleisten", so Riegger.

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser betonte, dass durch das Urteil des Landgerichtes Tübingen zwei Kernpositionen des Verbandes bestätigt worden seien.: Krankenhäuser seien keine renditeorientierten Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne.

Zudem fielen sie nicht unter das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union, da die Anwendung des Beihilferechts den gesetzlichen Auftrag der Krankenhäuser unmöglich machen würde. (sun)

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