Fehlerhafte Operation

Lange Haftstrafe für Chirurgen

Ein Neurochirurg muss wegen Körperverletzung im Rahmen einer Operation für mehrere Jahre hinter Gitter. Ein Landgericht verurteilt den Arzt zu einer höheren Haftstrafe als dies der Staatsanwalt gefordert hatte.

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Das Gericht sah es  als erwiesen an, dass der Neurochirurg eine Patientin zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hat.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Neurochirurg eine Patientin zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hat.

© kryptajuliett / stock.adobe.com

Rostock. Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat das Rostocker Landgericht einen Neurochirurgen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Arzt eine Patientin im Jahr 2010 zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hatte.

Die inzwischen 48 Jahre alte Frau ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig.

Straßmaß höher als von Staatsanwaltschaft gefordert

Das Gericht lag damit deutlich über dem Strafmaß von acht Jahren Haft, das die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte.

Die Verteidigung hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten und höchstens fünf Jahre Haft beantragt.

Der Arzt könne nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der Patientin verlassen habe, so die Argumentation der Rechtsanwälte. (dpa)

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