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Lange Krankheit mindert Elterngeld

KASSEL (mwo). Eine lange Krankheit kann das Elterngeld mindern. Lohnersatzleistungen werden bei der Elterngeld-Berechnung nicht berücksichtigt, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

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Die Höhe des Elterngeldes richtet sich in der Regel nach dem Durchschnittseinkommen der letzten Zwölf Monate vor der Geburt. Wenige Ausnahmen führen zu einer Verlängerung dieses Zeitraums, darunter Krankheiten, die auf die Schwangerschaft zurückgehen.

Ansonsten bleiben Kranken- und Arbeitslosengeld unberücksichtigt, weil sie kein Erwerbseinkommen sind, urteilte das BSG. Weil das Elterngeld nicht der Existenzsicherung dient, sei dies auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Az.: B 10 EG 20/09 R (Krankengeld) und B 10 EG 21/09 R (Arbeitslosengeld)

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