Praxisabgabe

Langsames Ausklingen-Lassen ist riskant

Der geplante Zwangsaufkauf von Arztsitzen macht eine immer noch gelegentlich gewählte Vorgehensweise vor dem Ruhestand zum Risiko: das langsame Herunterfahren der Praxis.

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BERLIN. Manche Ärzte lassen vor der Praxisabgabe die Praxistätigkeit langsam ausklingen, das heißt, sie nehmen immer weniger Patienten an und haben im Gegenzug zwar weniger Honorar, aber dafür mehr Freizeit.

Einzug von Praxissitzen

Paragraf 103 Absatz 3a SGB V nach dem GKV-VSG: In dieser Woche soll das GKV-VSG verabschiedet werden. Nach den jüngsten Änderungsanträgen bedeutet dies, dass ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent Arztsitze, die zum Verkauf stehen, von der KV eingezogen werden sollen. Zuvor soll aber auch die Bedarfsplanung überarbeitet werden.

Der eigentliche Verkauf der Praxis erfolgt dann später, wenn die Praxistätigkeit endgültig aufgegeben wird.

Eine solche Strategie zum Ende des Berufslebens ist aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert, jedenfalls dann nicht, wenn noch ein guter Verkaufspreis erzielt werden soll.

Darauf hat Martin Evers von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank beim "Round Table Existenzgründung 2.0" in Berlin hingewiesen.

Verkaufspreis der Praxis sinkt

Die beiden wichtigsten Punkte:

  • Der Verkaufspreis bei Praxisabgabe sinkt, wenn der Käufer sich zunächst wieder einen eigenen Patientenstamm aufbauen muss und die Medizingeräte nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind.
  • Für Praxen mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Anzahl Patienten ist der Einzug des Praxissitzes nach den geplanten Regeln im Versorgungsstärkungsgesetz eine größere Gefahr als für Versorgerpraxen.

Zur Erinnerung: Das Gesetz, das noch im Sommer in Kraft treten wird, sieht bei Überversorgung - derzeitiger Stand der Planung: 140 Prozent Versorgungsgrad - eine Soll-Vorschrift zum Aufkauf eines Praxissitzes vor.

Kleine, nicht versorgungsrelevante Praxen könnten demnach leichter eingezogen werden. Denn einer der Ausnahmetatbestände für den Einzug eines Praxissitzes ist es, dass Kollegen aus der Region einwenden, dass sie die Patienten der Praxis nicht mit versorgen können, weil ihre Praxen bereits ausgelastet sind.

Als Alternative zum langsamen Ausstieg aus der Einzelpraxis schlug Evers daher vor, die Praxis in eine Kooperation einzubringen, sei es über Jobsharing mit einem potenziellen Käufer oder über den Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis.

Wer dies in einer Phase macht, in der die Praxis noch im Vollbetrieb ist, hat Chancen, noch einen guten Preis zu erzielen und kann dann nach und nach die Praxistätigkeit reduzieren. (ger)

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