Der Konkrete Fall

Laptop der Eltern ruiniert - kein Haftpflicht-Fall

Wenn Kinder Schäden im Haus der Eltern anrichten, haftet die Haftpflichtversicherung normalerweise nicht. Ausnahme: Die Kinder haben ihren Wohnsitz nicht mehr zu Hause und eine eigene Haftpflichtpolice abgeschlossen.

Veröffentlicht:

Frage: Mein Sohn hat ein Glas Wasser umgestoßen und die Flüssigkeit über meinen neuen Laptop gekippt - kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf?

Antwort: Das kommt darauf an, ob Ihr Sohn noch bei Ihnen zu Hause lebt oder schon ausgezogen ist und eine eigene Wohnung hat.

Für Schäden innerhalb der Familie gilt eine Faustregel: "Lebt derjenige, der etwas kaputt gemacht hat, als Familienangehöriger mit im Haus, ist er über die private Haftpflichtpolice der Familie versichert", sagt Christian Lübke, Sprecher des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft.

Dann zahlt der Anbieter im Schadenfall nicht, weil es sich um einen Eigenschaden handelt. "Hat er jedoch eine eigene Wohnung und einen eigenen Vertrag, kann er den Schaden melden."

Zieht der Nachwuchs zum Studium oder zur Ausbildung aus der elterlichen Wohnung aus, ist er weiterhin über Ihre Haftpflichtpolice abgedeckt. "Kinder sind bis zum Ende der ersten Ausbildung über die Familienhaftpflichtpolice mitversichert, solange sie ihren ersten Wohnsitz bei den Eltern behalten", sagt Lübke.

Kommt der Nachwuchs dann übers Wochenende nach Hause und verursacht einen Schaden, zahlt der Haftpflichtversicherer in der Regel nicht.

Ein Sonderfall sind Schäden, die Familienangehörige während so genannter Gefälligkeitshandlungen verursachen, also wenn Ihr erwachsener Sohn Ihnen beim Umzug hilft und eine Kiste mit teurem Geschirr fallen lässt. "In herkömmlichen Verträgen ist die Gefälligkeitshandlung zwischen Familienmitgliedern, Nachbarn und Freunden nicht mitversichert", sagt Lübke.

Für den Versicherer macht es einen Unterschied, ob Ihr Sohn das teure Geschirr während des Umzugs fallen ließ oder beim Besuch bei den Eltern ein Glas Wein auf den Teppich fallen lässt und es zu Bruch geht. (kab)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“