Niedersachsen

Liste zum Schutz vor Regressen

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HANNOVER. Seit heute gilt in Niedersachsen eine neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Sie soll Ärzte vor allem effektiver vor Regressen schützen.

Wer sich künftig per Codewort in sein KVN-Portal einwählt, findet dort einen so genannten SSB-Musterkoffer vor.

Er bietet Listen der Medikamente, die im letzten Jahr am häufigsten zu Regressen geführt haben, zum Beispiel Medikamente, die nicht in Anlage V des Medizinproduktegesetzes stehen oder allgemein nach SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähige Medikamente.

Außerdem umfasst der Musterkoffer eine Art Positivliste der Präparate, die aktuell zum Sprechstundenbedarf gehören, erklärt Uwe Köster von der KV Niedersachsen.

Dabei handelt es sich um die Präparate, die im Vorjahr, also 2013, am häufigsten verordnet und nicht beanstandet wurden.

"Diese Liste wurde aus den rund 130 meistverordneten Arzneimitteln jeder Fachgruppe erstellt und deckt mindestens 90 Prozent des Verordnungsspektrums einer Vertragsarztpraxis ab", so die KVN im jüngsten Niedersächsischen Ärzteblatt.

"Das Problem ist, dass sich die Auswahl der Medikamente oft kurzfristig durch die Sprechstundenbedarfsvereinbarungen zwischen Kassen und KVN ändern", so Köster zur "Ärzte Zeitung".

So müssen also die Ärzte ständig die Listen prüfen, bevor sie ihren Patienten ein Medikament direkt in der Praxis geben.

Weil das umständlich ist, verzichten viele Ärzte darauf und tappen prompt in die Regressfalle. Das soll mithilfe des KVN-Portals nun anders werden. (cben).

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