Kommentar

Lockerungszwang fürs Rettungswesen

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

Die etablierten Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungsdienst werden sich künftig dem Wettbewerb privater Anbieter stellen müssen. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Die Richter hatten der Klage eines privaten Rettungsdienstunternehmens gegen das Monopol von Rotem Kreuz und Co. im Wesentlichen Recht gegeben: Die gesetzlichen Bestimmungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz für die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen verstoßen gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und müssen deshalb nun geändert werden.

Wie die neuen Regeln konkret aussehen werden, kann heute noch niemand sagen. Immerhin haben die Richter aber darauf hingewiesen, dass für alle Anbieter einheitliche Leistungsanforderungen gelten und dass auch private Rettungsdienstunternehmer eine staatliche Zulassung benötigen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet.

Mit diesem Richterspruch hat das Monopol der Hilfsorganisationen im Freistaat einen Riss bekommen. Der Zugang privater Anbieter wird freilich nicht unbegrenzt sein. Die Aufträge werden weiterhin entsprechend dem Bedarf erteilt.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Bayern: Richter kippen Rettungsmonopol

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber

Blutdruckmessung eines Mannes der auf seinem Bett liegt und schläft.

© Drazen Zigic / Getty Images / iStock

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Ein junger Teenager erhält eine Memingokokken-Impfung in einer Arztpraxis.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Update

Serogruppen A,C,W und Y

Meningokokken: Neue STIKO-Empfehlung für ältere Kinder und Jugendliche