Bayern: Richter kippen Rettungsmonopol

Rettungsdienst nur mit DRK und Co? Damit ist zumindest in Bayern Schluss, denn das Monopol ist verfassungswidrig. Auch private Anbieter müssen zum Zuge kommen. Die hoffen auf eine bundesweite Liberalisierung.

Veröffentlicht:
Rettungswagen des BRK: Künftig dürfen auch private Anbieter fahren.

Rettungswagen des BRK: Künftig dürfen auch private Anbieter fahren.

© Jochen Tack / imago

MÜNCHEN (sto/dpa). Bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen in Bayern dürfen Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz künftig nicht mehr bevorzugt werden.

Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nach einer mündlichen Verhandlung am 27. März in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Der Gründer des privaten Münchner Rettungsdienstunternehmens MKT, Werner Obermeier, hatte mit einer Popularklage gegen den Vorrang der Hilfsorganisationen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) bei der bodengebundenen Durchführung von Notfallrettung, arztbegleitetem Patiententransport und Krankentransport geklagt.

"Das ist ein historischer Tag, dass dieser Missstand jetzt behoben ist", sagte Obermeier nach der Entscheidung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte in einer ersten Stellungnahme an, die Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe würden nun geändert.

"Richtschnur bei der Auswahl wird dabei ganz klar die optimale Qualifikation für einen Rettungsdienst auf höchstem Niveau sein, sowohl personell wie von der Ausstattung", sagte Herrmann.

MKT-Chef Obermeier hatte mit seiner Popularklage im Wesentlichen geltend gemacht, dass durch Artikel 13 des BayRDG ein Monopol zugunsten der Hilfsorganisationen geschaffen werde, das als objektive Berufszulassungsschranke wirke.

Der Verfassungsgerichtshof folgte diesem Argument und erklärte, die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen sei zur Sicherstellung einer flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Versorgung im Rettungsdienst nicht erforderlich.

Hilfsorganisationen besorgt

Das Gesetzesziel könne auch erreicht werden, wenn Dritte gleichrangig in das Auswahlverfahren einbezogen werden.

Der Verfassungsgerichtshof habe aber auch betont, dass bei der Auswahl eines Bewerbers die Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effektivität wichtige Kriterien sind, erklärte Innenminister Herrmann.

Wie genau sich die neue Regelung auswirken wird, muss sich erst noch zeigen. Obermeiers Anwalt Christian Braun sagte, er sei sich sicher, dass die bayerische Entscheidung Signalwirkung für ganz Deutschland haben werde.

Damit zielte er vor allem auf das Nachbarland Baden-Württemberg, das den Rettungsdienst ähnlich geregelt habe wie Bayern.

Das Deutsche Rote Kreuz und der bayerische Verband BRK sind durch die Entscheidung der Richter alarmiert. "Bei einer kommerziellen Ausrichtung des Rettungsdienstes könnte der ehrenamtlich geprägte Katastrophenschutz in Deutschland zusammenbrechen", warnte der DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil.

Die Hilfsorganisationen befürchten außerdem, dass durch die Liberalisierung Billiganbieter aus dem Ausland auf den deutschen Markt drängen könnten - mit entsprechenden Einbußen bei der Qualität der Versorgung.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Lockerungszwang fürs Rettungswesen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung

PSA-basiertes Prostatakrebs-Screening: Langzeitdaten belegen Nutzen

Red Flags

Rückenschmerz: Wer muss sofort ins MRT?

Lesetipps
Vier mittelalte Frauen laufen gemeinsam über eine Wiese und lachen.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Wechseljahre

5 Mythen rund um die Perimenopause: Eine Gynäkologin klärt auf

Makro-Nahaufnahme eines Auges mit okulärer Rosazea.

© Audrius Merfeldas / stock.adobe.com

Schwere Komplikationen möglich

Augen-Rosazea: Erst sind’s die Lider, später auch die Hornhaut