Bayern: Richter kippen Rettungsmonopol

Rettungsdienst nur mit DRK und Co? Damit ist zumindest in Bayern Schluss, denn das Monopol ist verfassungswidrig. Auch private Anbieter müssen zum Zuge kommen. Die hoffen auf eine bundesweite Liberalisierung.

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Rettungswagen des BRK: Künftig dürfen auch private Anbieter fahren.

Rettungswagen des BRK: Künftig dürfen auch private Anbieter fahren.

© Jochen Tack / imago

MÜNCHEN (sto/dpa). Bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen in Bayern dürfen Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz künftig nicht mehr bevorzugt werden.

Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nach einer mündlichen Verhandlung am 27. März in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Der Gründer des privaten Münchner Rettungsdienstunternehmens MKT, Werner Obermeier, hatte mit einer Popularklage gegen den Vorrang der Hilfsorganisationen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) bei der bodengebundenen Durchführung von Notfallrettung, arztbegleitetem Patiententransport und Krankentransport geklagt.

"Das ist ein historischer Tag, dass dieser Missstand jetzt behoben ist", sagte Obermeier nach der Entscheidung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte in einer ersten Stellungnahme an, die Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe würden nun geändert.

"Richtschnur bei der Auswahl wird dabei ganz klar die optimale Qualifikation für einen Rettungsdienst auf höchstem Niveau sein, sowohl personell wie von der Ausstattung", sagte Herrmann.

MKT-Chef Obermeier hatte mit seiner Popularklage im Wesentlichen geltend gemacht, dass durch Artikel 13 des BayRDG ein Monopol zugunsten der Hilfsorganisationen geschaffen werde, das als objektive Berufszulassungsschranke wirke.

Der Verfassungsgerichtshof folgte diesem Argument und erklärte, die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen sei zur Sicherstellung einer flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Versorgung im Rettungsdienst nicht erforderlich.

Hilfsorganisationen besorgt

Das Gesetzesziel könne auch erreicht werden, wenn Dritte gleichrangig in das Auswahlverfahren einbezogen werden.

Der Verfassungsgerichtshof habe aber auch betont, dass bei der Auswahl eines Bewerbers die Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effektivität wichtige Kriterien sind, erklärte Innenminister Herrmann.

Wie genau sich die neue Regelung auswirken wird, muss sich erst noch zeigen. Obermeiers Anwalt Christian Braun sagte, er sei sich sicher, dass die bayerische Entscheidung Signalwirkung für ganz Deutschland haben werde.

Damit zielte er vor allem auf das Nachbarland Baden-Württemberg, das den Rettungsdienst ähnlich geregelt habe wie Bayern.

Das Deutsche Rote Kreuz und der bayerische Verband BRK sind durch die Entscheidung der Richter alarmiert. "Bei einer kommerziellen Ausrichtung des Rettungsdienstes könnte der ehrenamtlich geprägte Katastrophenschutz in Deutschland zusammenbrechen", warnte der DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil.

Die Hilfsorganisationen befürchten außerdem, dass durch die Liberalisierung Billiganbieter aus dem Ausland auf den deutschen Markt drängen könnten - mit entsprechenden Einbußen bei der Qualität der Versorgung.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Lockerungszwang fürs Rettungswesen

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