Malware
Locky schlägt wieder zu
NEU-ISENBURG. Eine neue Version des Verschlüsselungs-Trojaners Locky ist in Umlauf. Das haben Ransomware-Experten von Bleepingcomputer.com herausgefunden.
Die neue Version versieht die verschlüsselten Dateien demnach mit der Namenserweiterung .odin. Bei den Vorgängerversionen wies noch die Endung .locky oder .zepto auf einen erfolgreichen Schädlingsbefall hin.
Eingeschleust wird der Trojaner nach wie vor über betrügerische E-Mails. Wer den Anhang öffnet, hat die Malware auf dem Rechner. (eb)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


