E-Health-Gesetz

MedTech sieht noch Defizite beim Entwurf

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BERLIN. Der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien (Spectaris) fordert Nachbesserungen am geplanten E-Health-Gesetz, dessen Referentenentwurf vor Kurzem das Kabinett passiert hat.

"Wir bedauern, dass der Gesetzgeber die dringende Notwendigkeit einer Öffnung der aufzubauenden Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht bereits jetzt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aufgegriffen hat. So bleiben die großen Potenziale, die die Telemedizin bietet, weiter unausgeschöpft", moniert Marcus Kuhlmann, Leiter des Spectaris-Fachverbandes Medizintechnik.

Das Gesetz sei in dieser Form nicht mehr als ein "Anschubgesetz für Telemedizin". Es gebe noch viele offene Fragen. Ein Beispiel wäre die Frage, wer bestimmte telemedizinische Leistungen künftig übernehmen soll, so Kuhlmann.

Hierzu bedürfe es aus Sicht des Verbandes der nichtärztlichen Leistungserbringer - also der Unternehmen. Dies setze aber voraus, dass auch sie in die Telematikinfrastruktur eingebunden würden. Eine Vergütung der Leistungen müsse dann selbstverständlich erfolgen. (maw)

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