Praktisches Jahr

Medizinstudierende: Corona-Sonderregelung für Fehltage im PJ muss weiter bestehen

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Berlin. Der Studierendenausschuss des Hartmannbundes kritisiert die Entscheidung der Landesprüfungsämter, Quarantänezeiten und Fehltage wegen einer Coronaerkrankungen wieder auf die regulären Fehltage im Praktischen Jahr (PJ) anzurechnen.

Bislang sind im PJ maximal 30 Fehltage erlaubt. Werden die Corona-bedingten Fehlzeiten nun nicht mehr gesondert angerechnet, würden aus Angst vor einer drohenden Infektion im Patientenkontakt viele Studierende sich nicht mehr trauen, Urlaubstage zu nehmen, um die 30 Tage am Ende nicht zu überschreiten, so der Ausschuss in einer Mitteilung vom Dienstag.

Die Studierenden im Hartmannbund sehen aber noch ein Problem: Für all jene, die sich tatsächlich infiziert haben und länger ausgefallen sind, bedeute dies nun, dass sie am Ende des dritten Tertials nicht mehr die 20 Fehltage zum Lernen für das letzte Staatsexamen nehmen könnten, die sich die meisten Studierenden im PJ extra aufsparten.

„Wir fordern schon lange die Verankerung einer Trennung von Krankheits- und Urlaubstagen während des PJ in der Approbationsordnung, so wie sie auch in allen anderen Arbeitsbereichen besteht“, sagt Philip Simon, Vorsitzender des Studierendenausschusses. „Jetzt kommt Corona – und damit ein deutlich höheres Erkrankungsrisiko – erschwerend hinzu. Wenn es bisher noch keine Trennung gibt, dann braucht es jetzt doch zumindest eine Sonderregelung bis zum Ende der Pandemie.“ Die Härtefallregelung für die Überschreitung der regulären 30 Fehltage sei dafür zu unsicher. (reh)

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