Uniklinik Gießen/Marburg
Mehr Geld für Pflegekräfteam UKGM
Seitens der Gewerkschaft Verdi wird der jüngste Tarifabschluss am mittelhessischen Uniklinikum als „Super-Ergebnis“ gewertet.
Veröffentlicht:Marburg. Lange Zeit war die Stimmung unter den 8000 nichtärztlichen Beschäftigten des privatisierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) nicht die beste. Doch mit dem jetzt erfolgten Abschluss eines neuen Tarifvertrages steigen die Gehälter der Pflegekräfte so deutlich, dass sie nach Einschätzung der Gewerkschaft Verdi wie von der Belegschaft wiederholt verlangt auf dem Niveau der öffentlichen Universitätskrankenhäuser liegen.
„Das ist ein Super-Ergebnis“, kommentierte Gewerkschaftssekretär Fabian Dzewas-Rehm. Damit habe man für die unteren Lohngruppen ein Plus von fast zehn Prozent in zwei Jahren ausgehandelt.
Fünf Tage gestreikt
Demnach werden die Pflege-Löhne in Marburg und Gießen ab 2020 allgemein um 60 Euro pro Monat angehoben. Auszubildende und Schüler erhalten 30 Euro zusätzlich. Zudem erhalten alle Examinierten monatlich 60 Euro Stationszulage. Zugleich wurde die Eingruppierung für Pflegekräfte verbessert. Nachholbedarf gebe es aber immer noch bei Physio- und Ergotherapeuten, Laborbeschäftigten und in der Verwaltung, betonte Dzewas-Rehm. Hier werde weiter über die Eingruppierung verhandelt. Der Gewerkschafter wies zudem darauf hin, dass fünf Streiktage nötig gewesen seien, um das Ergebnis zu erreichen.
Kritik an Arbeitsbelastung hält an
Mit dem Tarifabschluss dürfte es dem zur Rhön-Gruppe gehörenden Uniklinikum etwas leichter fallen, Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Die Kritik an der hohen Arbeitsbelastung und der Situation der Pflege in den beiden Großkrankenhäusern hält dennoch an. Berichtet wurde von Patienten, die bis zu 45 Minuten auf einer Bettpfanne hockten. Der Betriebsrat beklagt, dass die Anzahl der Überlastungsanzeigen von 125 im Jahr 2016 auf mehr als 300 im vergangenen Jahr geklettert sei.
Die Geschäftsleitung erklärt die hohe Zahl einesteils mit kurzfristigen Krankheitsausfällen beim Pflegepersonal. Darüber hinaus seien die Beschäftigten aber auch ausdrücklich dazu angehalten worden, „subjektiv empfundene Überlastungssituationen“ mit Überlastungsanzeigen deutlich zu machen.