Mehr Pflegegeld und mehr Zeit für die Pflege

Durch die Pflegereform wird das Pflegegeld erhöht. Für die Beitragszahler hat das steigende Kosten zur Folge. Angestellte haben außerdem einen Anspruch auf eine bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit.

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In der Pflegeversicherung steigen die Beiträge um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen ab Juli 2,2 Prozent zahlen. Beträge für ambulante Sachleistungen steigen in Pflegestufe eins von 384 auf 420 Euro, in Pflegestufe zwei von 921 auf 980 Euro und in Pflegestufe drei von 1432 auf 1470 Euro im Monat.

Das Pflegegeld steigt auf 215 Euro in Stufe eins (zwei: 420, drei: 675), die Leistung bei stationärer Versorgung auf 1470 in Stufe drei (1750 Euro für Härtefälle). Zwei weitere Anhebungen folgen jeweils bis 2012. Die Beträge für ambulante Härtefälle und für Stufe eins und zwei bei stationärer Pflege bleiben unverändert.

Altersverwirrte Menschen erhalten bei Betreuung zu Hause statt maximal 460 Euro jährlich 1200 Euro bei geringerem Bedarf. 2400 Euro sind es jährlich bei per Gutachten bestätigtem erhöhtem Bedarf - erstmals auch ohne Pflegestufe. Bei Betreuung im Heim wird die Versorgung Demenzkranker durch die Einstellung zusätzlicher Kräfte verbessert.

Angehörige haben ab heute einen Anspruch darauf, für die Pflege naher Verwandter bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung zu bekommen. Diese Pflegezeit gilt aber nur für Betriebe ab 15 Angestellten. Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, wenn sie einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen akut versorgen müssen. Diese Regelung gilt auch in Kleinbetrieben. Noch nicht eindeutig klar ist allerdings, ob Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterzahlen müssen. (dpa)

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