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Selbstverwaltung

Mehr Rechte für Fachärztinnen und -ärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie

Der G-BA will die Befugnis zur Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege erweitern. Das BMG muss noch zustimmen.

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Berlin. Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie sollen regulär psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen dürfen. Das sieht eine Änderung der „Häusliche Krankenpflege-Richtlinie“ vor, die der G-BA jetzt auf den Weg gebracht hat.

Wie das Selbstverwaltungsgremium in einer Mitteilung zu Wochenbeginn erläutert, dürfen Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie bisher „nur auf Grundlage einer hinreichend aktuellen Diagnosesicherung durch andere Leistungserbringer Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen und dies auch nur für die Dauer von sechs Wochen“.

Künftig sollen sie die gleichen Verordnungsbefugnisse haben, wie Psychologische Psychotherapeuten sowie Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie.

Der Beschluss liegt dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vor. Dafür hat das Lauterbach-Ressort zwei Monate Zeit. Bei Nichtbeanstandung kann der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. (cw)

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