Mieter haben keine Wahl bei modernen Ablesesystemen

KARLSRUHE (mwo). Mieter müssen den Einbau funkbasierter Ablesesysteme etwa für die Heiz- oder Wasserkosten hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Veröffentlicht:

Im Streitfall wollte eine Wohnungsgesellschaft in Baden-Württemberg die bisherigen Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzen. Dagegen wehrte sich eine Mieterin mit dem Hinweis auf mögliche "Gefahren" durch die Funkwellen in ihrer Wohnung.

Nach dem Urteil muss sie die aber hinnehmen. Das Gesetz erlaube den Vermietern nicht nur die Erstausstattung und den Austausch kaputter Ablesegeräte, sondern auch eine Modernisierung.

Zudem trügen die funkbasierten Systeme zu einer Verbesserung des Wohnwerts bei, weil die Mieter dann keine Ableser mehr in ihre Wohnung lassen müssen.

Az.: VIII ZR 326/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Lesetipps
Ein Arzt untersucht die Carotis eines Patienten mittels Ultraschall.

© rh2010 / stock.adobe.com

Zurückhaltung ist Trumpf

Carotisstenose: Wer braucht wirklich eine Operation?