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Mieter haben keine Wahl bei modernen Ablesesystemen

KARLSRUHE (mwo). Mieter müssen den Einbau funkbasierter Ablesesysteme etwa für die Heiz- oder Wasserkosten hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

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Im Streitfall wollte eine Wohnungsgesellschaft in Baden-Württemberg die bisherigen Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzen. Dagegen wehrte sich eine Mieterin mit dem Hinweis auf mögliche "Gefahren" durch die Funkwellen in ihrer Wohnung.

Nach dem Urteil muss sie die aber hinnehmen. Das Gesetz erlaube den Vermietern nicht nur die Erstausstattung und den Austausch kaputter Ablesegeräte, sondern auch eine Modernisierung.

Zudem trügen die funkbasierten Systeme zu einer Verbesserung des Wohnwerts bei, weil die Mieter dann keine Ableser mehr in ihre Wohnung lassen müssen.

Az.: VIII ZR 326/10

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