Mietrecht: Eigenbedarf auch für Nichten

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KARLSRUHE (dpa). Nichten und Neffen sind so enge Verwandte, dass zu ihren Gunsten ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Vermieter gestärkt. Nicht nur die Geschwister, sondern auch deren Kinder seien eng mit einem Vermieter verwandt, urteilte der für Mietsachen zuständige Senat.

Darum komme es nicht darauf an, ob im Einzelfall eine besondere Beziehung oder soziale Bindung bestehe. Die Karlsruher Richter erklärten damit die Kündigung einer Eigentümerin aus Baden-Baden für wirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet, dass das Urteil zu mehr Kündigungen wegen Eigenbedarfs führen wird. Mehr als 20 Jahre sei der Kreis der Familienangehörigen von den Gerichten eng ausgelegt worden - diese Rechtsprechung habe der BGH nun aufgegeben. Unklar sei, wie weit der Kreis der Privilegierten gezogen werden müsse, kritisierte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. "Die Entscheidung wird viele Mieter verunsichern."

Im konkreten Fall hatte die betagte Witwe ihren Mietern in Baden-Baden gekündigt, damit ihre Nichte in die Eigentumswohnung einziehen kann. Diese ist die einzige Verwandte der Seniorin. Selbst schon im Rentenalter, hat sie sich verpflichtet, sich um ihre Tante zu kümmern. Diese lebt in einer Seniorenresidenz und hatte 2008 einen Herzinfarkt.

Az.: VIII ZR 159/09

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