Bundesrat

Mindestlohn greift auch für Minijobber

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BERLIN. Ab 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Den Weg dafür machte der Bundesrat am Freitag in Berlin endgültig frei.

Die Länderkammer billigte das eine Woche zuvor schon vom Bundestag verabschiedete Gesetz mit großer Mehrheit.

Für Praxen ist wichtig, dass der neue Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung - und damit auch für Minijobber -, gilt, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website klarstellt.

Ausgenommen sind allerdings Jugendliche unter 18 Jahren sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.

Ebenso außerhalb des Mindestlohnes laufen Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten innerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums. (dpa/reh)

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