Minijobs - so vermeiden Ärzte die Abgabenfalle
NEU-ISENBURG (bü). Müssen Ärzte für Minijobber Tausende Euro an Sozialabgaben nachzahlen, wenn sich herausstellt, daß die 400-Euro-Kräfte andere Jobs verschwiegen haben? Solche Befürchtungen kamen kürzlich wegen eines Urteils des Landessozialgerichts Hessen auf: Es hatte einen Arbeitgeber zur Nachzahlung verdonnert. Doch das Urteil betraf einen Altfall - inzwischen gelten andere Regelungen, die für Arbeitgeber günstiger sind.