Mistel kann noch auf Kassenrezept verordnet werden

NEU-ISENBURG (eb). Solange die Arzneimittel-Richlinie nicht geändert ist, können antroposophische Mistel-Arzneimittel weiter in der palliativen und adjuvanten Krebstherapie per Kassenrezpet verordnet werden.

Veröffentlicht:
Die Mistel ist Streitobjekt zwischen Bundesgesundheitsministerium und GBA.

Die Mistel ist Streitobjekt zwischen Bundesgesundheitsministerium und GBA.

© Andre B. / fotolia.com

Darauf weist der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Frank A. Stebner hin. Der Jurist hält diese Klarstellung für notwendig, da ein Urteil des Bundesozialgerichts kürzlich für Unsicherheit unter den Ärzten geführt hatte.

Die Bundessozialrichter hatten die Rechte des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium gestärkt (wir berichteten). Demnach führe das Ministerium lediglich die Rechtsaufsicht über den GBA, fachliche Weisungen dürfe es dagegen nicht erteilen.

Arzneimittel-Richtlinie bislang unverändert

Hintergrund: Der GBA wollte Ende 2004 Mistelverordnungen jenseits der palliativen Therapie - durch eine für die gesamte Ausnahmeliste für die Verordnung rezeptfreier Arzneien gültige Klarstellung - ausschließen.

Dieses Ansinnen wurde vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet. Bis heute hat die vom GBA angestrebte Einschränkung deshalb noch keinen Eingang in die Arzneimittel-Richtlinie gefunden.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts kann der GBA nun die Richtlinie entsprechend ändern. Dazu hat auch nur er allein das Recht. Solange dies aber nicht erfolgt ist, bleibt für Vertragsärzte alles beim alten, so der Medizinrechtler Stebner.

Urteil des BSG: Az. B6 KA 25/10R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte

Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen

Lesetipps
Knochen schematisch dargestellt

© crevis - stock.adobe.com

Komplikationen

Bei Diabetes mellitus auch die Knochen in den Blick nehmen

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen