Mistel kann noch auf Kassenrezept verordnet werden

NEU-ISENBURG (eb). Solange die Arzneimittel-Richlinie nicht geändert ist, können antroposophische Mistel-Arzneimittel weiter in der palliativen und adjuvanten Krebstherapie per Kassenrezpet verordnet werden.

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Die Mistel ist Streitobjekt zwischen Bundesgesundheitsministerium und GBA.

Die Mistel ist Streitobjekt zwischen Bundesgesundheitsministerium und GBA.

© Andre B. / fotolia.com

Darauf weist der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Frank A. Stebner hin. Der Jurist hält diese Klarstellung für notwendig, da ein Urteil des Bundesozialgerichts kürzlich für Unsicherheit unter den Ärzten geführt hatte.

Die Bundessozialrichter hatten die Rechte des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium gestärkt (wir berichteten). Demnach führe das Ministerium lediglich die Rechtsaufsicht über den GBA, fachliche Weisungen dürfe es dagegen nicht erteilen.

Arzneimittel-Richtlinie bislang unverändert

Hintergrund: Der GBA wollte Ende 2004 Mistelverordnungen jenseits der palliativen Therapie - durch eine für die gesamte Ausnahmeliste für die Verordnung rezeptfreier Arzneien gültige Klarstellung - ausschließen.

Dieses Ansinnen wurde vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet. Bis heute hat die vom GBA angestrebte Einschränkung deshalb noch keinen Eingang in die Arzneimittel-Richtlinie gefunden.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts kann der GBA nun die Richtlinie entsprechend ändern. Dazu hat auch nur er allein das Recht. Solange dies aber nicht erfolgt ist, bleibt für Vertragsärzte alles beim alten, so der Medizinrechtler Stebner.

Urteil des BSG: Az. B6 KA 25/10R

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