Abrechnungsbetrug

Mit blauem Auge davon gekommen

Wegen systematischer Falschabrechnung wurde der ehemalige Leiter einer Krankentransportfirma jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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GÖTTINGEN. Das Landgericht Göttingen hat am Montag den früheren Geschäftsführer eines Krankentransportunternehmens aus dem südniedersächsischen Eichsfeld wegen Abrechnungsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kammer befand den 63-Jährigen des gewerbsmäßigen Betruges in 154 Fällen für schuldig. Der Angeklagte habe gewusst, dass Mitarbeiter seiner Firma in zahlreichen Fällen abweichend von der ärztlichen Verordnung die Patienten nicht in Krankentransportfahrzeugen, sondern in Mietwagen und Rollstuhlfahrzeugen befördert hätten.

Gegenüber den Kassen habe er diese Fahrten jedoch als Krankentransportfahrten abgerechnet. Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt.

Krankenkassen müssen nur Krankentransporte zahlen, die der Arzt verordnet und genehmigt hat. Die Firma war jedoch von den Verordnungen abgewichen. In einem Fall etwa hatte der Angeklagte 3800 Euro zu viel abgerechnet.

Das Gericht fällte sein Urteil bereits am zweiten Prozesstag. Zuvor hatten sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Strafrahmen verständigt.

Der bis dato nicht vorbestrafte Angeklagte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er inzwischen 35.000 Euro Schadenswiedergutmachung an die am stärksten geschädigte Kasse gezahlt hat. Er habe zudem seine wirtschaftliche Existenz aufgegeben. Seine Firma führt jetzt sein Sohn. Als Bewährungsauflage muss der 63-Jährige 2000 Euro an den Förderverein Kinder- und Jugendtelefon zahlen. (pid)

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