Mündliche Kündigung kann zulässig sein
ERFURT (mwo). Ärzte, die Umschülerinnen beschäftigen, können diese mündlich entlassen. Eine schriftliche Kündigung ist bei einem Umschulungsvertrag nicht erforderlich, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dennoch schafft ein Brief mehr Sicherheit, wie der entschiedene Fall zeigt.