BGH prüft

Müssen Lehrer fit in Erster Hilfe sein?

Welche Erste Hilfe muss ein Lehrer notfalls leisten? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag an einem Fall aus Wiesbaden

Veröffentlicht:

Ruth Ney

KARLSRUHE. Welche Erste Hilfe muss ein Lehrer notfalls leisten? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag an einem Fall aus Wiesbaden (Az. III ZR 35/18). Ein Schüler war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen und bewusstlos geworden.

Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden durch mangelnde Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert.

Der junge Mann hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld, gut 100.000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll.

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten.

Hiergegen richtet sich die Revision vor dem BGH. Mit einem Urteil wird am Donnerstag noch nicht gerechnet. (dpa)

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