Urteil

Muss das Foto auf die Gesundheitskarte?

Veröffentlicht:

KASSEL. Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild und Datenchip ist rechtmäßig. Sie verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Es wies damit die Klage eines Rentners aus Nordhessen ab.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelte "nicht schrankenlos", betonten die Richter. Der Eingriff sei hier "durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt".Konkret sei das Foto "geeignet und erforderlich, um missbräuchlichen Nutzungen zu begegnen".

Auch die geplante Aktualisierung der Stammdaten helfe, ungültige Karten zu erkennen und Missbrauch zu verhindern. Zudem würden erhebliche Kosten gespart, weil bei Änderungen keine neuen Karten mehr ausgegeben werden müssten. (mwo)

Az.: B 1 KR 35/13 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Zwei Hände halten einen Becher mit Urin.

© mitifoto / stock.adobe.com

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!