Urteil

Muss das Foto auf die Gesundheitskarte?

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KASSEL. Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild und Datenchip ist rechtmäßig. Sie verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Es wies damit die Klage eines Rentners aus Nordhessen ab.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelte "nicht schrankenlos", betonten die Richter. Der Eingriff sei hier "durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt".Konkret sei das Foto "geeignet und erforderlich, um missbräuchlichen Nutzungen zu begegnen".

Auch die geplante Aktualisierung der Stammdaten helfe, ungültige Karten zu erkennen und Missbrauch zu verhindern. Zudem würden erhebliche Kosten gespart, weil bei Änderungen keine neuen Karten mehr ausgegeben werden müssten. (mwo)

Az.: B 1 KR 35/13 R

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