Physiotherapie

Nach Unfall auch Parkgebühr-Erstattung

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NÜRNBERG. Bekommt ein durch einen Arbeitsunfall Verletzter von der Berufsgenossenschaft eine Physiotherapie gewährt und legt den Weg in die Praxis mit dem Auto zurück, so sind auch die Kosten für das Abstellen des Autos in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu erstatten.

So das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bezahlte die Versicherung dem Kläger zwar die Fahrten mit dem eigenen Auto zu den ambulanten Anwendungen, wollte aber nicht auch noch für die Parkgebühren aufkommen.

Zu Unrecht allerdings. "Laut Sozialgesetzbuch gehören zu den bei einer genehmigten Heilbehandlung zu übernehmenden Reisekosten nicht nur Fahrt und Transport sowie Verpflegung und Übernachtung, sondern sogar eine Wegstreckenentschädigung für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens notwendige Begleitperson", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. (eb)

Urteil des Sozialgerichts Hildesheim, Az.: S 11 U 129/11

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