Nachzahlungsfrist verlängert
DARMSTADT (dpa). Krankenkassen müssen säumigen Versicherten eine Frist von zwei Wochen gewähren, bevor sie eine freiwillige Mitgliedschaft kündigen. Das entschied das hessische Landessozialgericht.
DARMSTADT (dpa). Krankenkassen müssen säumigen Versicherten eine Frist von zwei Wochen gewähren, bevor sie eine freiwillige Mitgliedschaft kündigen. Das entschied das hessische Landessozialgericht.
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