Biologische Vielfalt

Nagoya-Protokoll in deutsches Recht umgesetzt

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in deutsches Recht umgesetzt. Laut Bundesumweltministerium hilft das auf der Weltbiodiversitätskonferenz 2010 in Nagoya verabschiedete Protokoll, die illegale Nutzung genetischer Ressourcen von Tieren und Pflanzen zu bekämpfen.

Es enthält Regeln zum Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung - zum Beispiel für die Arzneimittel- oder Kosmetikaherstellung - sowie der Verteilung der daraus entstehenden Vorteile.

Auf diese Weise werde in den Herkunftsländern auch ein ökonomischer Anreiz für den dauerhaften Erhalt von biologischer Vielfalt gesetzt, wie das Ministerium betont. (maw)

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