Förderung

Netzagentur erwägt Klage gegen KVen

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BERLIN. Die Agentur deutscher Arztnetze (ADA) will Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die keine Förderrichtlinie für Praxisnetze gemäß der KBV-Rahmenvorgabe haben, womöglich bald die Rote Karte zeigen.

Komme es nicht schnell zum Umdenken in den untätigen Körperschaften, müsse über Klagen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nachgedacht werden, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Netzagentur.

"Obwohl der Gesetzgeber klare und mittlerweile verbindliche Vorgaben zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen gemacht hat, wird in einigen KVen nach wie vor gemauert", resümiert der Vorstandsvorsitzende der ADA Dr. Veit Wambach.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Agentur die Zurückhaltung der KVen kritisiert. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel habe man auch jetzt wieder die vom Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz proklamierte Frist zur Netzförderung verstreichen lassen.

In Bremen, Brandenburg und im Saarland sei ebenfalls noch kein Beschluss der Vertreterversammlung zustande gekommen. Zudem stelle sich die Förderung der anerkannten Netze regional "höchst unterschiedlich" dar.

Die Schuld dafür liege aber nicht allein bei den KVen, räumt die Netzagentur ein. Die Formulierung im Gesetz "berge enormes Konfliktpotenzial", heißt es. Denn: Die Förderung soll aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) kommen.

"Besser wären zusätzliche Mittel außerhalb der MGV gewesen", sagt Wambach. (mh)

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