Klinik muss Schmerzensgeld zahlen
Netzhautkontrolle hat bei Frühgeborenen engmaschig zu erfolgen
Das Oberlandesgericht Oldenburg spricht einem sehbehinderten Kind 130.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Die Klinik hatte eine Kontrolluntersuchung mit zu spätem Termin empfohlen.