Kliniken

Neuer Fallpauschalenkatalog vereinbart

Die sachgerechte Abbildung von seltenen sowie extrem teuren Fällen standen im Mittelpunkt der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner. Nun haben sie den Fallpauschalenkatalog für 2014 beschlossen.

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BERLIN. Grünes Licht für den Fallpauschalenkatalog 2014. In Berlin haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung auf den neuen Katalog verständigt.

Über die seit 2004 verbindlichen Fallpauschalen werden nach Angaben der DKG 65 Milliarden Euro verteilt.

Bei der Weiterentwicklung des Kataloges lagen die Schwerpunkte in diesem Jahr auf einer sachgerechten Abbildung von seltenen, hochspeziellen sowie extrem teuren Fällen. Weiter differenziert wurden nach DKG-Angaben auch die Bereiche der Wirbelsäulenoperationen und der Herzkatheter-Operationen.

Zudem erhalte die Kinderheilkunde weitere speziell zugeschnittene Abrechnungsmöglichkeiten. Verändert wird auch die Berechnung des Fallschweregrads.

Sie soll eine differenziertere Berücksichtigung von Nebenerkrankungen und Komplikationen ermöglichen.

PEPP noch im Abstimmungsprozess

Einer der wichtigsten Verhandlungspunkte war das im vergangenen Jahr erstmals gebildete Zusatzentgelt für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren. Laut DKG konnten durch diese Zusatzentgelte für besonders teure Fälle bessere Abrechnungsmöglichkeiten vereinbart werden.

Der Entgeltkatalog für die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken (PEPP) befindet sich immer noch in der Abstimmung der Selbstverwaltungspartner.

Da im vergangenen Jahr dazu keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der zurzeit geltende Entgeltkatalog per Ersatzvornahme durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft gesetzt. (eb)

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