Neuregelung für PJler an der Uniklinik Mainz
MAINZ (chb). Die Uniklinik Mainz und die ihr angeschlossenen Lehrkrankenhäuser haben sich auf eine bedarfsorientierte Regelung der Vergütung im Praktischen Jahr geeinigt.
Die Neuregelung sieht vor, dass das Lehrkrankenhaus die Verpflegung und die Unterkunft den PJlern in der Ausbildungszeit kostenfrei zur Verfügung stellt. Den Lehrkrankenhäusern ist es dabei möglich, den Studierenden einen Wohnheimplatz oder einen Mietkostenzuschuss bis zu 300 Euro anzubieten. Auch Fahrkosten können übernommen werden. Die Erstattungsobergrenze liegt bei 400 Euro.