Notdienstpflicht: Zweck der Zweigpraxis entscheidend?
Nach einem aktuellen Urteil müssen Ärzte auch in der Zweigpraxis Notdienst leisten. Ein Kölner Jurist hält jedoch dagegen: Die Notdienstpflicht bestehe nur, wenn die Zweigpraxis der Sicherstellung der Versorgung diene.