Gesetzlicher Versorgungsauftrag

OVG Berlin: Apotheker muss „Pille danach“ verkaufen

Wer eine öffentliche Apotheke führt, darf die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nicht aus Gewissensgründen verweigern, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin.

Veröffentlicht:

Berlin. Apotheken dürfen nicht „aus Gewissensgründen“ den Verkauf bestimmter Medikamente verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag zur „Pille danach“ entschieden.

Ein Apotheker aus Berlin hatte sich auf seine Gewissensfreiheit berufen. Er wolle sich nicht „an einer Tötung bereits entstandenen Lebens“ beteiligen.

Demgegenüber verwies nun das am OVG Berlin angesiedelte Berufsobergericht für Heilberufe auf den gesetzlichen Versorgungsauftrag. Die „Pille danach“ sei ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, dessen Abgabe ein Apotheker nicht verweigern dürfe.

Auf Gewissensgründe könne sich der Apotheker nicht berufen. Denn dies setze „einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen kann“. Der Apotheker habe sich aus freien Stücken zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschlossen. Dann müsse er aber auch „die umfassende Versorgung gewährleisten“. Wenn dies mit seinem Gewissen nicht vereinbar sei, sei ihm „die Aufgabe der Selbstständigkeit zuzumuten“, betonten die Berliner Richter. Schließlich gebe es auch andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe. (mwo)

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 90 H 1/20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Medizinische Hochschule Hannover zeigte Mediziner an

Klinik-Arzt wegen Mordverdachts in U-Haft

Landessozialgericht Potsdam

Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig

Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Osnabrück

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?