Operateure setzen auf Zwangsgeld für KV Hessen

FRANKFURT/MAIN (pei). Mit der Androhung von Zwangsgeld oder sogar Haft will der LAOH, ein hessischer Verband operativ tätiger Fachärzte, die Auszahlung von KV-Honoraren durchsetzen.

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Laut LAOH hält sich die KV Hessen nicht an ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach der Honorarverteilungsvertrag (HVV) von 2005 bis 2008 rechtswidrig war. Die KV Hessen weist den Vorwurf zurück.

Neue Honorarbescheide für die betreffenden Quartale sind laut KV jetzt erst möglich, weil zunächst der HVV mit den Kassen neu verhandelt werden und danach die Ergänzung des HVV veröffentlicht werden musste. Dies sei am Mittwoch geschehen.

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