VOD und BVO

Osteopathen wollen Berufsgesetz

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und der Bundesverband Osteopathie (BVO) setzen sich für ein Berufsgesetz ein.

Osteopathie werde von Patienten zunehmend nachgefragt, wie die Verbände betonen. Im Gegensatz zum europäischen Ausland sei der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf, Ausübung und Ausbildung seien nicht festgeschrieben, und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stelle einen Straftatbestand dar.

In einer Expertenanhörung vor den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag hätten die Verbände den Regelungsbedarf nochmals unterstrichen. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

NutriNet-Santé-Studie

Viel Konservierungsstoffe in der Nahrung – erhöhtes Krebsrisiko?

Datenanalyse

Demenzschutz durch Zosterimpfung: Studie liefert erneut Hinweise

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant