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Urteil

PKV muss Abnehmspritze nur bei Einbettung in Therapiekonzept zahlen

Private Krankenversicherer müssen Abnehmspritzen nicht automatisch bezahlen: Laut LG Nürnberg-Fürth muss unter anderem ein schlüssiges Therapiekonzept vorliegen – und ein Versagen anderer Maßnahmen.

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