Corona-Ausgleichszahlungen

Pandemie: Kliniken erhalten weiter Geld für den Wegfall elektiver Leistungen

Die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser können vorerst weiter fließen. Der DKG reicht das nicht: Sie pocht auf umfassendere Hilfen für die Kliniken.

Veröffentlicht:
Leeres Klinikbett: Nach wie vor sollen Krankenhäuser Betten für COVID-Fälle freihalten. Damit fallen Erlöse aus planbaren Eingriffen weg.

Leeres Klinikbett: Nach wie vor sollen Krankenhäuser Betten für COVID-Fälle freihalten. Damit fallen Erlöse aus planbaren Eingriffen weg.

© Jonas Güttler/dpa

Berlin. Die Bundesregierung rechnet auch weiterhin mit zahlreichen COVID-19-Fällen in den Krankenhäusern. Ein Teil der Krankenhäuser kann daher auch im März und April mit Ausgleichszahlungen für entgangene Einnahmen wegen des Verschiebens von planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffen rechnen. Das geht aus einem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte prompt. Der Entwurf biete einem begrenzten Kreis anspruchsberechtigter Häuser eine Perspektive bis zum 11. April, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Allerdings bräuchten alle Krankenhäuser auch für 2021 wirtschaftliche Planungssicherheit über einen Ganzjahresmindererlös-Ausgleich.

Baum: Das ist keine Lösung für alle

„Der Entwurf bietet keine Lösung für die vielen Kliniken, die von den Anspruchskriterien nicht erfasst sind, gleichwohl aber massive pandemiebedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme haben“, sagte Baum. Hoffnung setzen die Vertreter der Krankenhäuser nun in die für den 24. Februar angesetzte Sitzung des Expertenbeirats, der die Auswirkungen der Hilfen für die Krankenhäuser evaluiert.

Mit der Verordnung werden die am 28. Februar geltenden Regeln bis zum 11. April verlängert. Sie sehen vor, dass die Länder anspruchsberechtigte Krankenhäuser bestimmen können. Voraussetzung ist, dass die Häuser vom GBA zur Teilnahme an der Notfallversorgung eingeordnet sind oder eine entsprechende Versorgungsstruktur aufweisen.

Zu dem Verfahren zählen auch die lokale Sieben-Tage-Inzidenz und der Anteil freier und betreibbarer Intensivbetten. Bei hohen Inzidenzen haben die Länder Spielräume, um von den Vorgaben abzuweichen und auch weiteren Krankenhäusern Zugang zu Ausgleichszahlungen zu ermöglichen. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Klinikreform: Kampf um Lauterbachs Erbe

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung