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Ausgleich für Kliniken

Spahn will Intensivkapazitäten freischaufeln

Der Gesundheitsminister öffnet einen Milliarden-Euro-Topf für die Krankenhäuser. Deren politische Vertretung fordert aber langfristige Sicherheit. Pflegeuntergrenzen sorgen für zusätzliche Bauchschmerzen bei der Krankenhausgesellschaft.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ein Intensivbett mit Beatmungseinheit steht auf der Corona-Station im Städtischen Klinikum Dresden für schwer erkrankte Covid-19-Patienten bereit.

Ein Intensivbett mit Beatmungseinheit steht auf der Corona-Station im Städtischen Klinikum Dresden für schwer erkrankte COVID-19-Patienten bereit.

© Robert Michael / dpa

Berlin. Krankenhäuser sollen bis zum 28. Februar Ausgleichszahlungen für das Verschieben planbarer Eingriffe in medizinisch vertretbaren Fällen erhalten, wenn sie damit mehr intensivmedizinische Behandlungskapazitäten verfügbar machen.

Mit dieser Änderung verlängert Gesundheitsminister Jens Spahn eine Verordnung vom 25. Dezember. Ursprünglich sollte sie am 31. Januar auslaufen. Die Mehrkosten dafür schätzt das Ministerium auf rund 1,1 Milliarden Euro. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Georg Baum hat die geplante Erweiterung des Schutzschirmes als „bei Weitem nicht ausreichend bezeichnet“.

Um weitere Intensivplätze freizubekommen, bezieht das Ministerium damit zudem Krankenhäuser in die Regelung ein, die auf die Behandlung von Herz- und Lungenkrankheiten spezialisiert sind. Ziel der Änderungsverordnung sei es, spezialisierte Krankenhäuser, die aufgrund ihrer Erfahrung in der intensivmedizinischen Behandlung und Beatmung für die Behandlung von COVID-19-Patienten besonders geeignet seien, in die „Systematik der Ausgleichszahlungen“ einzubeziehen.

Länder können Krankenhäuser benennen

Dafür geeignete Krankenhäuser können die Länder benennen, wenn diese zwar aufgrund ihrer Spezialisierung besondere Erfahrung in der intensivmedizinischen Behandlung von Lungen- und Herzleiden haben, jedoch nicht die Anforderungen für eine Notfallstufe erfüllen. Die Meldefristen für eine krankenhausbezogene Aufstellung für 2021 werden bis zum 31. März verlängert.

Damit entspricht der Minister einer Forderung der Krankenhausseite, die am Montag aber im Vergleich zur ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 von „stark zurückgefahrenen Unterstützungsmaßnahmen“ sprach.

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DKG fordert wirtschaftliche Perspektive

„Die Krankenhäuser brauchen endlich eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive bis zum Jahresende“, sagte Baum in Richtung der Teilnehmer des Bund-Länder-Gipfels am Dienstag. Im Frühjahr seien 315 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen an die Kliniken geflossen, derzeit seien es nur 126 Millionen Euro. Es müssten jetzt schon die Eckpunkte für einen Ganzjahresausgleich gesetzlich festgelegt werden.

Wie im Vorjahr solle zudem die MDK-Prüfquote auf fünf Prozent begrenzt werden, um den Häusern hohe Belastungen infolge der MDK-Prüfungen zu ersparen. Zudem müssten die Pflegeuntergrenzen ausgesetzt bleiben. Neue Vorgaben, die am 1. Februar in Kraft treten sollen, würden zudem rein rechnerisch einen „künstlichen Mehrbedarf“ von 10000 Pflegekräften schaffen. Ein Viertel der internistischen und chirurgischen Abteilungen würde ab dem Stichtag auf einen Schlag als unterbesetzt gelten.

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