Kommentar – Schwangerschaftsabbruch

Paragraf 219 a – Politik am Zug

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Nach dem Urteil gegen die Gießener Gynäkologin ist es still geworden. Im November 2017 wurde sie wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite verurteilt. Dagegen hat sie Berufung eingelegt. Seit heute stehen zwei weitere Ärztinnen in Kassel vor Gericht. Die Vorwürfe ähneln sich. Man fragt sich: Wann handelt die Politik?

Seit zehn Monaten wird diskutiert, aber ein Ergebnis ist nicht in Sicht. Die Vorschläge reichen von einer Streichung des Paragrafen 219a bis hin zu einer Modifikation. Bundesrat und Rechtsausschuss des Bundestags haben sich in der Debatte verhakt. Das trifft wohl auch auf die Spitzen von drei Ministerien (Justiz, Familie, Gesundheit) und Kanzleramtschef Helge Braun zu.

Für Justizministerin Katarina Barley sind die Eckpunkte unverrückbar: Rechtssicherheit für Ärzte und die Möglichkeit für betroffene Frauen, sich beraten zu lassen, hieß es am Mittwoch im Ministerium.

Es geht nicht um Werbung, sondern um sachliche Information. Warum kann man das nicht so glasklar formulieren? Zumindest wird eine Einigung in Aussicht gestellt. Vielleicht hat die Verzögerung aber auch einen ganz profanen Hintergrund: die Angst der "C"-Parteien vor einem klaren Votum vor den Wahlen in Hessen und Bayern.

Lesen Sie dazu auch: Erneut zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a vor Gericht

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