"Paranoid-querulatorisch" oder kerngesund? Umstrittene Gutachten beschäftigen Gericht

Hat ein hessischer Psychiater bei Gutachten über missliebige Finanzbeamte seine ärztlichen Pflichten eklatant verletzt? Damit wird sich das Berufsgericht am Verwaltungsgericht Gießen befassen - angerufen von der Landesärztekammer Hessen.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:

Dr. Ernst Girth, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen: "Ich hatte den hochgradigen Verdacht, dass hier eine grobe Verletzung ärztlicher Berufspflichten vorliegt."

Der Fall macht seit Jahren immer wieder bundesweit Schlagzeilen: Hessische Steuerfahnder wehrten sich 2001 gegen eine Anordnung ihrer Vorgesetzten in der Finanzverwaltung, die ihre Ermittlungsarbeit faktisch zum Erliegen brachte. Nach Meinung von Kritikern der damaligen und heutigen Landesregierung diente die Amtsverfügung dem Zweck, Großverdiener und Banken, die der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe dazu verdächtigt werden, zu schonen.

Die Beamten begehrten gegen eine Verfügung auf

Die Beamten wollten sich nach eigenen Aussagen nicht an Strafvereitelung im Amt und an der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Besteuerung beteiligen und begehrten gegen die Verfügung auf. In der Folge wurden sie ihren Angaben zufolge auf vielfältige Weise schikaniert, zum Beispiel durch schlechte dienstliche Beurteilungen, disziplinarische Vorwürfe und die Versetzung auf andere Posten, wo sie kaum Beschäftigung hatten. Ihre als erfolgreich geltende Abteilung wurde aufgelöst. Petitionen an den Ministerpräsidenten und den Landtag blieben erfolglos. In einem Untersuchungsausschuss des Landtags zu den Vorgängen in der Frankfurter Steuerfahndung durften sie nicht aussagen.

Die Beamten "haben mit Beharrlichkeit die Folgen der ‚Amtsverfügung‘ und der anschließenden skandalösen Zermürbung und Zerschlagung der gesamten kritischen Steuerfahndungsabteilung immer wieder heftig und mit guten Gründen kritisiert", heißt es in der Laudatio zum "Whistleblower-Preis", mit dem zwei der Finanzbeamten im April dieses Jahres stellvertretend für ihre Kollegen ausgezeichnet worden waren. Mit dem Preis, verliehen von der "Vereinigung Deutscher Wissenschaftler" und der Juristenorganisation IALANA, werden Personen gewürdigt, die Missstände öffentlich machen. Oft gehen Whistleblower dabei hohe persönliche Risiken ein.

Aus Sicht der Steuerfahnder ist das auch ihnen widerfahren. Vier von ihnen wurden gegen ihren Willen vorzeitig in den Ruhestand geschickt, und zwar auf Basis von Gutachten eines Frankfurter Psychiaters, der 2006 von der Finanzverwaltung hinzugezogen worden war. Der Arzt diagnostizierte bei den Beamten eine "paranoid-querulatorische Entwicklung" oder auch eine "Anpassungsstörung", die mit dem Dienst nicht vereinbar sei. Einer der Betroffenen, der sich als Steuerberater selbstständig machte, ließ sich - auf Anforderung der Steuerberaterkammer - ein zweites Mal psychiatrisch begutachten. Ein renommierter Psychiater des Universitätsklinikums Frankfurt bescheinigte ihm, dass er gesundheitlich voll einsatzfähig ist und dem Beruf des Steuerberaters nachgehen kann.

Nunmehr haben die vier Zwangspensionierten gute Chancen, das Stigma des krankhaften Querulantentums wieder loszuwerden. Dr. Ernst Girth, Kardiologe am Klinikum Offenbach und Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen, wurde Ende des vergangenen Jahres von einem Kollegen auf die problematischen Gutachten aufmerksam gemacht. Als Menschenrechtsbeauftragter der Kammer hat er die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte zu beraten und zu unterstützen, die bei ihrer Arbeit, etwa im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Konflikte mit der ärztlichen Berufsordnung geraten. Meist geht es dabei um Abschiebeverfahren gegen Asylbewerber.

Formulierungen waren ähnlich oder identisch

Mit dem Einverständnis der betroffenen Ex-Beamten sah sich Girth Gutachten und sonstige Unterlagen an. Es sei ihm gleich klar gewesen, dass das kein Menschenrechtsfall für ihn war, sondern ein Fall für die Berufsgerichtsabteilung der Kammer, sagte Girth der "Ärzte Zeitung". Er sei zwar kein Psychiater, habe aber bei seiner Arbeit oft mit solchen Gutachten zu tun und schon viele gesehen. Manche Formulierungen in den Expertisen über die vier Steuerfahnder seien teilweise ähnlich oder identisch. "Ich hatte den hochgradigen Verdacht, dass hier eine grobe Verletzung ärztlicher Berufspflichten vorliegt", sagt Girth. Gerade dieser Tage wollte er sich bei der Kammer erkundigen, was aus der Sache geworden ist. Doch das brauchte er dann nicht mehr. Durch den Bericht des "Spiegel" wurde am vergangenen Wochenende bekannt, dass die Landesärztekammer Hessen gegen den Gutachter das Berufsgericht Gießen angerufen hat.

Die Kammer äußert sich nicht zu dem Verfahren, teilt aber mit, dass die Gutachten "Anlass zu Ermittlungen" gegeben hätten. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen seien dem Berufsgericht für Heilberufe am 6. Mai schriftlich übermittelt worden. Im "Spiegel" heißt es, die Experten der Landesärztekammer seien über die Gutachten entsetzt gewesen. Der Gutachter habe weder die nötige Sorgfalt walten lassen, noch übliche Standardtests vorgenommen, die für eine so weit reichende Diagnose wie die einer unkorrigierbaren psychischen Erkrankung nötig seien.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die Selbstkontrolle funktioniert

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