Patienten billigen Ärzten ein Streikrecht zu

NEU-ISENBURG (jvb). Ärzte dürfen streiken. Dem stimmten 91 Prozent der befragten rund 1700 GKV- und PKV-Patienten im Gesundheitsmonitor 2012 von der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK zu.

Veröffentlicht:

Aus Sicht der Patienten unterscheiden sich Ärzte im Bezug auf das Streikrecht nicht von anderen Erwerbstätigen.

89 Prozent meinen, dass bessere Arbeitsbedingungen für Ärzte auch den Patienten zugute kämen.

Dennoch stimmte etwa die Hälfte dafür, dass Ärzte mit Streiks finanzielle Interessen auf dem Rücken der Patienten austragen.

Viele (56 Prozent) können sich zudem noch gut an Fernseh- und Zeitungsberichte über die Ärztestreiks von 2006 erinnern.

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Kommentare
Uwe Schneider 26.07.201223:16 Uhr

Kein Streikrecht für Selbständige

Wenn aus sich Ärzte im Bezug auf das Streikrecht aus der Perspektive der Mehrheit der Patienten nicht von anderen Erwerbstätigen unterscheiden, dann ist dem im Hinblick auf angestellte Ärzte grundsätzlich zuzustimmen. Die angestellten Krankenhausärzte waren es ja auch, die 2006 gestreikt haben.

In Bezug auf die aktuelle (von Medi angestoßene) Diskussion um ein Streikrecht für selbständige Vertragsärzte sei angemerkt, dass bislang in der BRD (und wohl auch sonst auf der Welt) kein Selbständiger ein Streikrecht hat, das seine vertraglichen Verpflichtung gegenüber anderen während der Dauer von Streiks suspendieren würde.

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