Patientenbarometer

Patienten geben Zahnärzten die besten Noten

Einer Datenanalyse zufolge schneiden Zahnärzte in der Patientenzufriedenheit besser ab als Kollegen anderer Fachrichtungen. Jüngere Patienten werten dabei kritischer als ältere.

Veröffentlicht:

München. Patienten scheinen mit der Behandlung ihrer Ärzte überwiegend zufrieden zu sein. Dieser Trend ergibt sich aus dem Patientenbarometer 01/2020 des Arztbewertungsportals jameda, für das 1.261.846 Bewertungen in dem Portal ausgewertet wurden. Auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6, erhalten die Ärzte und Zahnärzte im Durchschnitt die Note 1,69.

Je nach Fachgebiet variiert die Behandlungszufriedenheit. Die höchste Bewertung erhalten Zahnärzte (1,27), gefolgt von den Urologen (1,54) und Gastroenterologen (1,68). Am schwächsten bewerten Patienten die Behandlung Ihrer Augenärzte (2,09) und Dermatologen (2,19).

Die über 50-Jährigen bewerten die Behandlung durchschnittlich mit einer 1,45, während die 30- bis 50-Jährigen eine 1,64 vergeben. Am wenigsten zufrieden mit der Behandlung sind die unter 30-Jährigen (Durchschnittsnote 1,77).

Auch regionale Unterschiede sind zu beobachten: In Bayern (1,58), Hamburg (1,62) und Nordrhein-Westfalen (1,66) ist die Behandlungszufriedenheit nach den eingegangenen Bewertungen besonders hoch. Brandenburg (1,95), Sachsen-Anhalt (1,98) und Mecklenburg-Vorpommern (2,00) liegen im bundesweiten Vergleich der Bewertungen laut der Analyse der jameda-Daten am Ende der Skala.

Privatpatienten bewerten ihre Behandlung besser als gesetzlich Versicherte. Sie vergeben im Durchschnitt die Note 1,37. Kassenpatienten hingegen die Note 1,61. (syc)

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Kommentare
Dr.Dr. Peter Gorenflos 12.03.202012:34 Uhr

Bewertungsportale versus Korrumpierungsportale
Müssen Ärzte Onlinebewertungen hinnehmen? Selbstverständlich und es spricht auch überhaupt nichts dagegen. Es spricht auch nichts gegen Kritik im Netz, denn Kritik ist der Motor jeder Entwicklung. Entscheidend ist, dass auch die Klarnamenpflicht eingeführt wird, sonst sind Intrigen und Verleumdungen Tür und Tor geöffnet, wird ein rechtsfreier Raum geschaffen.
Bei Jameda stellt sich jedoch eine ganz andere Frage: Müssen Ärzte unlauteren Wettbewerb hinnehmen? Und das müssen sie natürlich nicht, denn wir leben in einem Rechtsstaat und strafbare Handlungen sind im Netz genauso verboten, wie in der analogen Welt. Alle Gerichte sind sich darüber einig, dass Jameda nur solange alle Ärzte und Zahnärzte listen darf, wie das Portal neutral ist. Jameda ist aber ein Paradebeispiel für ein parteiliches Portal. Der Hebel zur Parteilichkeit, zur Bevorzugung seiner zahlenden Kunden, von denen es lebt, zur Übervorteilung der nicht zahlenden Zwangsteilnehmer, ist die Manipulierbarkeit der Bewertungsdurchschnitte, auf die es in der Außendarstellung einzig und allein ankommt. Jameda hat nach aktueller Rechtsprechung die Möglichkeit, nach eigenem Gutdünken Bewertungen zuzulassen oder zu annullieren. Was liegt da näher, als zahlende Kunden in der Regel – im „Zweifelsfall“, im Konfliktfall - von Negativkritik zu verschonen? Denn man kann darüber streiten, was eine unzulässige Schmähung oder Tatsachenbehauptung ist, solange die Angelegenheit nicht durch einen teuren Gerichtsprozess entschieden wird. Und was liegt da näher, als bei Nicht-Kunden solche Negativkritik in der Regel zuzulassen. Exakt das gleiche gilt für die Löschung von Positivkritik, wie es gerade Gegenstand der Gerichtsverhandlung beim OLG München war. Denn Jameda lebt von der Diskrepanz der Bewertungsdurchschnitte zugunsten seiner Kunden.
Dass diese banale Einsicht noch keinen Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat, ist ein Skandal!

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