TIPP DES TAGES

Patienteninfo per E-Mail

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Problemlos können Ärzte ihre Patienten per Post über Laborergebnisse oder Vorsorgetermine informieren. Wer jedoch per E-Mail, Fax oder Telefon in Kontakt mit seinen Patienten treten will, benötigt dazu ihr schriftlich hinterlegtes Einverständnis. Das sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.

Am besten lassen sich Praxischefs schon beim ersten Kontakt schriftlich bestätigen, dass der Patient per E-Mail, Fax oder Telefon auf Vorsorgetermine, Aktionen oder Veranstaltungen hingewiesen werden darf. So sind sie auf der sicheren Seite.

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Kommentare
Uwe Schneider 18.07.200919:14 Uhr

Laborwerte per Postkarte?

Wer Infos mit patientenbezogenen Daten (dazu können auch schon bloße Termine gehören, erst recht ist dies aber z.B. bei Laborergebnissen der Fall) per E-Mail verschickt, muss die Patienten darauf hinweisen, dass dies unverschlüsselt erfolgt (wenn es denn unverschlüsselt erfolgt, was aber die Regel ist)! In diesem Fall kann jeder Administrator eines zwischengeschalteten Mail-Servers ohne Probleme mitlesen (was er zwar genausowenig darf wie der Postbote, der Postkarten austrägt, aber wer kann das schon kontrollieren ...). Eine unverschlüsselte E-Mail hat in etwas das Vertraulichkeitsniveau einer Postkarte. Das sollte man sich immer vor Augen halten.

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