Zwangsmedikation im Maßregelvollzug
Patientenverfügung muss Behandlungssituation erfassen
Der Bundesgerichtshof will eine Patientenverfügung gegen eine Zwangsmedikation im Maßregelvollzug nur gelten lassen, wenn sich der Patient der für ihn selbst nachteiligen Folgen daraus bewusst ist.