Selbstbestimmtes Sterben

Pentobarbital: Oberverwaltungsgericht will Anfang Februar entscheiden

Der Rechtsstreit zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und mehreren schwer kranken Klägern, die Pentobarbital zur Selbsttötung begehren, wird bald am Oberverwaltungsgericht verhandelt.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Pentobarbital kann zum Zwecke der Selbsttötung genutzt werden. Der Zugang zu dem Medikament ist indes noch umstritten.

Pentobarbital kann zum Zwecke der Selbsttötung genutzt werden. Der Zugang zu dem Medikament ist indes noch umstritten.

© felipecaparros / stock.adobe.com

Münster. Über den Zugang zu tödlichen Medikamenten zum Zweck der Selbsttötung will am 2. Februar das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster verhandeln. Dabei geht es insbesondere um die Umsetzung des 2020 vom Bundesverfassungsgericht normierten „Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“.

Die zwei Kläger und eine Klägerin aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg leiden an schweren Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Krebs. Um ihrem Leben ein Ende setzen zu können, begehren sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Zugang zu dem Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital.

Wegen des Sitzes des BfArM in Bonn wird über die Klagen vor den Gerichten in Nordrhein-Westfalen verhandelt. Wie zunächst das BfArM, hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Köln die Klagen abgewiesen. Zur Begründung hatte es dabei insbesondere auf das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aus dem Jahr 2015 verwiesen.

Lesen sie auch

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Im Februar 2020 hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht den entsprechenden Strafrechtsparagrafen als verfassungswidrig verworfen. Das Grundgesetz gewährleiste ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“.

Zuvor hatte 2017 schon das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schwerkranken zumindest in „extremen Ausnahmefällen“ der Zugang zu Arzneimitteln zum Zweck der schmerzlosen Selbsttötung nicht verwehrt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln war darüber ausdrücklich hinweggegangen.

Auf die höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe und Leipzig stützten sich nun die Klägerin und die Kläger vor dem OVG Münster. Dies will sein Urteil voraussichtlich noch am Verhandlungstag verkünden.

Oberverwaltungsgericht NRW: Az.: 9 A 146/21, 9 A 147/21, 9A 148/21

Bundesverfassungsgericht (2020): 2 BvR 2347/15 und weitere

Bundesverwaltungsgericht (2017): 3C 19.15

Lesen sie auch
Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Anteil der PMR-Patientinnen und -Patienten mit anhaltender Remission (primärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Erstes steroidsparendes Biologikum bei Polymyalgia rheumatica

Sarilumab schließt eine therapeutische Lücke

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Veränderung der Krankheitsaktivität, gemessen mittels Simple Disease Activity Index (SDAI) zwischen Baseline und Woche 16

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Ernährung bei rheumatoider Arthritis

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke soll Nährstofflücken schließen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Dr. Schär Deutschland GmbH, Ebsdorfergrund
JAK-Inhibitor: Zulassungserweiterung bei Jugendlichen mit AD

© Cunaplus_M.Faba / Getty Images / iStock

Atopische Dermatitis

JAK-Inhibitor: Zulassungserweiterung bei Jugendlichen mit AD

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: AbbVie GmbH und Co. KG, Wiesbaden
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung